Entwurf · Juli 2026 · Vertraulich

Ein Emblem für den Marienhof

Drei Wappen-Varianten — unabhängig von den Designrichtungen

Alle drei Entwürfe arbeiten mit denselben Motiven: dem Marienstern (sechsstrahlig, das klassische Mariensymbol — der Namensgeber des Hofs), der Ähre für 255 Jahre Landwirtschaft und der Jahreszahl 1771. Jede Variante ist einfarbig angelegt und funktioniert auf hellem wie dunklem Grund.

Variante A

Das Hofsiegel

rund · umlaufende Schrift · Stern & gekreuzte Ähren
MARIENHOF ANNO 1771
MARIENHOF ANNO 1771

Die Idee: Ein klassisches Siegel — wie ein Stempel, den der Hof seit Generationen führen könnte. Marienstern über gekreuzten Ähren, umlaufend Name und Gründungsjahr. Die runde Form ist die vielseitigste: Sie wirkt auf Papier wie im Web. Einsatz: Wachssiegel auf Einladungen, Prägung auf Papeterie, Profilbild (Instagram/Google), Favicon, Flaschenetikett — und als Logo-Emblem über der Wortmarke.

Variante B

Der Wappenschild

Schild · Stern im Schildhaupt · Ährengarbe · Spruchband
ANNO 1771
ANNO 1771

Die Idee: Die wappenähnlichste Variante — ein Halbrundschild mit Marienstern im Schildhaupt und einer gebundenen Ährengarbe im Feld, darunter das Spruchband. Als spätere Farbfassung heraldisch denkbar: „In Gold eine grüne Ährengarbe, im grünen Schildhaupt ein goldener sechsstrahliger Stern“ — regelkonform Farbe auf Metall. Diese Variante taugt als Grundlage, falls ihr später ein echtes Familienwappen stiften und eintragen lassen möchtet. Einsatz: Briefkopf, Urkunden/Gutscheine, Hofschild an der Einfahrt, später ggf. heraldische Ausarbeitung durch einen Wappenkünstler.

Variante C

Das Monogramm mit Ährenkranz

M · Stern · zwei Ähren · 1771
M 1771
M 1771

Die Idee: Die logo-tauglichste Variante — das M des Marienhofs, bekrönt vom Marienstern, flankiert von zwei aufsteigenden Ähren, darunter die Jahreszahl. Kein Schild, kein Kreis: Das Emblem bleibt offen und leicht und fügt sich dadurch am besten in moderne, reduzierte Gestaltung ein (etwa als Weiterentwicklung des Emblems aus Richtung 1). Einsatz: Logo-Emblem über der Wortmarke, Monogramm auf Servietten/ Menükarten, Stickerei, Lasergravur in Holz.

Entwürfe als einfarbige Vektor-Skizzen (SVG) — Feinschliff (Strichstärken, Reinzeichnung, Schrift in Pfade) folgt nach Auswahl.

Rechtlich: Eine Wappenstiftung ist in Deutschland formlos zulässig; für das Branding empfiehlt sich zusätzlich eine Markenanmeldung (DPMA). Für eine heraldische Eintragung in eine Wappenrolle würde Variante B durch einen Wappenkünstler ausgearbeitet.